RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine geschäftsbedingungen
Bedingt durch die beschränkte Öffnungszeit unseres Campingplatzes ausschließlich während der UEFA Fußball-Europameisterschaften ergeben sich folgende notwendige allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Reservierung eines Stellplatzes:
1. Ein Anspruch auf bestimmte Plätze besteht nicht. Es bleibt der Platzverwaltung überlassen, welcher Stellplatz Ihnen zugewiesen wird.
2. Ein reservierter Platz wird am mitgeteilten Ankunftstag bis 18 Uhr freigehalten. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Benachrichtigung, entbindet uns dies jeder weiteren Verpflichtung.
3. Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes kann nur vor Ort, je nach Auslastung und im Falle der behördlichen Genehmigung vereinbart werden.
4. Bei einer Stellplatzreservierung sind an uns spesenfrei zu übermitteln: Pro Person, pro Tag ist eine Summe von EUR 39,50 zu bezahlen. Dieser Betrag versteht sich inklusive Mehrwertsteuer und aller öffentlichen Abgaben.
5.
Bitte verwenden Sie die kostengünstigen Überweisungsarten wie
internationale Postanweisung, oder auf unser Konto bei der
Bank: BAWAG Bank für Arbeit und Wirtschaft AG
Kto.Nr: 96410041631
BLZ : 14000
IBAN: AT74 1400 0964 1004 1631
BIC: BAWAATWW
6. Die Platzreservierung hat nur dann verbindliche Gültigkeit, wenn die von uns übermittelte Rechnung so bezahlt wird, dass der Zahlungseingang 7 Tage vor Anreise auf unserem Konto gebucht ist. Der Einzahlungsschein oder eine Zahlungskopie und die Reservierungsbestätigung dienen als Beweis der ordnungsgemäßen Durchführung und Sie erhalten von uns keine weiteren Mitteilungen mehr.
7. Im Falle der Stornierung Ihrer Reservierung gelten folgende Stornokosten als vereinbart: Bis 3 Tage (72 Stunden) vor Anreise werden 85%, von 9 bis 4 Tage 65%, von 19 bis 10 Tage 50%, 29 bis 20 Tage 25% und bis 30 Tage vor Anreise werden 10% der jeweiligen Buchungskosten als Stornokosten verrechnet. Bei nicht Anreise werden 100% Stornokosten verrechnet.
8. Am Abreisetag ist der Platz bis längstens 12 Uhr geräumt und sauber zu übergeben.
9. Den Anweisungen der Ordner am Campingplatz ist bedingungslos Folge zu leisten. Ebenso sind Auflagen hinsichtlich Nachtruhe und Lärmeinschränkungen, welche von den offiziellen Sicherheitsorganen oder den Ordnern am Campingplatz ausgesprochen werden, einzuhalten. Bei beharrlichen Verstößen ist der Veranstalter berechtigt auch einen Platzverweis auszusprechen. Schäden an öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind ausnahmslos mit dem Anschaffungswert zu ersetzen.
Wir wünschen eine gute Anreise und freuen uns auf Ihrem Besuch.